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Keine Panik vor NiSV

Kein Thema beschäftigt die deutsche Kosmetik-Branche derzeit so sehr wie die Gesetzesänderung der „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierte Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“, kurz: NiSV. Viele offene Fragen zur Fachkunde lassen Kosmetiker/innen zurzeit nicht mehr ruhig schlafen.

Vorab ist wichtig zu wissen, dass kein Kosmetik-Gerät durch die NiSV verboten wird. Jedoch dürfen mit der Änderung der NiSV einige Geräteanwendungen ab dem 31.12.20 nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde soll bis 31.12.21 nachgewiesen werden. Davon sind keine Geräte der apparativen Kosmetik betroffen, sondern nur Ultraschallgeräte, IPL und Laser, Hochfrequenz-, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeld-Geräte betroffen. Konkretisierungen hinsichtlich des Erwerbs der Fachkunde und der zuständigen Stellen für Geräteanmeldungen fehlen noch.

Warum ändert sich etwas?

Die genannten Anwendungen konnten bislang von Personen ohne besondere Qualifikation angeboten werden, obwohl bei falschen Anwendungen hohe Gesundheitsrisiken entstehen könnten. Ziel der NiSV ist es, Verbraucher/innen von den schädlichen Wirkungen dieser Strahlungen besser zu schützen.

Die Inhalte wurden schon festgelegt uns setzten sich aus 12 Modulen zusammen. Diese sind je nach Anwendungsgebiet unterschiedlich lang und intensiv. Auch die Anzahl der Lerneinheiten stehen schon fest, jedoch ist nicht festgelegt wer diesen Fachkundennachweis überprüfen soll.

Was passiert mit meinem Gerät?

Alle Geräte die bisher im Verkehr sind dürfen weiterhin verwendet werden. Die Geräte welche unter die NiSV in der Kosmetik fallen, sollten jedoch bis 31.03.21 gemeldet werden. An wen diese Meldung erfolgen soll ist nicht bekannt, denn genau wie beim Fachkunde-Nachweis herrschen hierbei noch zu viele offene Fragen.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn bis zum 31.12.21 schon länger als fünf Jahre mit dem Gerät gearbeitet wurde, entfällt das Modul 1 der Fachkunde NiSV “Grundlagen der Haut”. Ebenso als staatlich geprüfte/r Kosmetiker/in entfällt diese Modul für die Fachkunde.

Warum umstritten?

Dadurch, dass es in Deutschland ungefähr 80.000 Kosmetiker/innen und Kosmetikbetriebe gibt, müsste die IHK rein theoretisch knapp 1.000 Ärzte/innen finden, welche akkreditiert werden, um eine Fachkundliche-Ausbildung anbieten zu können.

Die nötige Kapazität an Ausbildungs-Personal gibt es derzeit nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wer den Fachkunde-Nachweis überprüfen soll, wer die NiSV-Ausbildungen schon anbieten kann und selbst wenn diese Änderung tatsächlich umgesetzt werden, stehen noch immer mindestens drei Jahre Überbrückungszeitraum zur Verfügung, um sich dieser Änderung anzupassen. (Quelle: Bundesverband für Kosmetik und Fußpflege Deutschland)

 

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